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Statuten

Definition

Die Statuten dienen als Grundlagenwerk zur Identität des Vereins und enthalten die Grundlagen zur Führung und Organisation des Vereins.

Die Statuten müssen, wie dort näher beschrieben, von einer Mehrheit der im Verein eingetragenen Mitglieder beschlossen werden und müssen den gesetzlichen Vorgaben gemäß dem Vereinsgesetz 2002 - VerG entsprechen.


Inhalt

In den Statuten ist die Identität des Vereins node-K Hackspace Klagenfurt ausgeführt. Das beinhaltet neben Name, Sitz (Lastenstraße 26, 9020 Klagenfurt) und Tätigkeitsbereich (primär Kärnten, sekundär nationaler und internationaler Austausch) auch Regelungen für die Vereinsleitung, die Mitgliederverwaltung, das Aufbringen und Verwalten finanzieller Mittel sowie die rechtliche Definition und Einordnung des Vereins. Neben weiteren Details kann sie für die Vereinsidentität oder den Vereinsbetrieb maßgebliche Informationen in Form von Anhängen enthalten. Ein aktuelles Beispiel ist der Verhaltenscodex des Vereins, der zugleich als Hausordnung für die Vereinsräumlichkeiten dient.


Identität des Vereins

Der Verein trägt den Namen node-K (Knotenpunkt Klagenfurt), vollständig:

„Verein zur Erforschung und Realisierung von Technologie und Kreativität: node-K". Er hat seinen Sitz in der Lastenstraße 26, 9020 Klagenfurt. Sein Tätigkeitsbereich liegt primär in Kärnten mit dem Zentrum in Klagenfurt; sekundär findet nationaler und internationaler Austausch mit Gleichgesinnten statt.


Vereinszweck und seine Umsetzung

Der Verein ist gemeinnützig und bezweckt die Förderung der Mitglieder und der Allgemeinheit auf dem Gebiet von Kunst, Wissenschaft und Technologie. Zentrales Mittel dazu ist der Betrieb von Werkstätten und Projektzentren als Treffpunkt für Wissenstransfer, kreatives Schaffen und technisch-kreativen Enthusiasmus – sowie der Austausch mit anderen Hackspaces und der interessierten Öffentlichkeit.


Mitglieder des Vereins

Die Statuten unterscheiden drei Mitgliedschaftsarten:

  • Ordentliche Mitglieder: Beteiligen sich aktiv an der Vereinsarbeit
  • Fördernde Mitglieder: Unterstützen den Verein vor allem durch einen erhöhten Mitgliedsbeitrag
  • Ehrenmitglieder: Werden wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt

Geregelt sind weiters Erwerb, Rechte, Pflichten und Beendigung der Mitgliedschaft.


Vereinsorgane

Die Statuten definieren folgende Organe des Vereins:

  • Generalversammlung: oberstes Beschlussorgan des Vereins
  • Vorstand: Leitungsorgan, bestehend aus Obperson, Schriftführung und Kassaperson sowie deren jeweiligen Stellvertretungen
  • Rechnungsprüfer: Zwei von der Generalversammlung gewählte Personen zur unabhängigen Prüfung der Finanzgebarung
  • Schiedsgericht: Vereinsinternes Gremium zur Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis


Historie

Hier sind alle verabschiedeten Versionen der Statuten aufgeführt. Die Version mit dem jüngsten Datum (ganz oben) ist in Kraft:

Version

Veränderungen

Status

Beschlussdatum

Version 1.0

Ursprüngliche erste Aufsetzung auf Basis der Vorlagen des Ministeriums und mit Inspiration der Statuten des Metalab Wien.

in Arbeit